Coronahilfen

Unterstützung von Bund und Land

Coronavirus Infopoint der WKO

Bundesmaßnahmen

Schutzschirm für Veranstaltungen

Planungssicherheit für die Veranstaltungsbranche

Mit gegenständlicher Förderung werden finanzielle Nachteile aufgrund COVID-19-bedingter Veranstaltungseinschränkungen oder –absagen bis zu max. 90% ausgeglichen. Damit sollen Anreize zur Organisation von Veranstaltungen gesetzt werden und die negativen Auswirkungen der COVID-19-Krise abgefedert werden.

Härtefallfonds

Abfederung von Härtefällen, Unterstützung bei den persönlichen Lebenserhaltungskosten.
Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen.

Ausfallsbonus

Ein Teil des entstandenen Umsatzrückgangs wird erstattet.
Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallsbonus!

Sie können ab 16. Februar 2020 monatlich einen Antrag für einen Ausfallsbonus für Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall über FinanzOnline stellen. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise in einem Kalendermonat einen Umsatzausfall von mindestens 40 % haben. Der frühestmögliche Betrachtungszeitraum ist November 2020, der letztmögliche Betrachtungszeitraum ist Juni 2021.

Märzbonus: Für besonders betroffene Branchen steigt der Zuschuss im März von 15 auf 30 %, die Deckelung wird von 30.000 auf 50.000 € angehoben.

Umsatzersatz II

Von den Einschränkungen indirekt Betroffenen wird ein Teil des Umsatzausfalls erstattet.
Zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona Hilfsfonds ab 16. Februar 2021 einen Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen als weitere Hilfsmaßnahme bereit.

Fixkostenzuschuss I & Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz

Sie bekommen einen Teil Ihrer Fixkosten zurück!

Mit dem Fixkostenzuschuss I und dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis EUR 10 Millionen stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 Prozent dar.

Degressive Abschreibung

Steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibung!

Für bestimmte Investitionen ab 1.7.2020 kann alternativ zur linearen AfA eine degressive AfA in der Höhe von 30 % geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz ist auf den jeweiligen Buchwert (Restbuchwert) anzuwenden.

Unabhängig von diesen Maßnahmen gibt es zur Unterstützung von Investitionen weitere Förderprogramme dieser wichtigsten Bundesförderstellen:

AWS Austria Wirtschaftsservice
www.aws.at

ÖHT
www.oeht.at

Umweltförderung
www.umweltfoerderung.at

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)

KWF Stabilisierungskapital-Bonus

Erhöhter Zuschuss von 10 oder 15 % in bestimmten KWF-Förderprogrammen

Erhöhter Zuschuss für Projekte

Für Projekte, die vom KWF unter bestimmten KWF-Programmen gefördert werden, wird ein erhöhter Zuschuss ausgezahlt. Dieser zusätzliche, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt max. 10 bis max. 15 % (Die maximal zulässigen Beihilfenintensitäten laut EU-Beihilfenrecht sind jedenfalls einzuhalten!) je nach KWF-Programm und Inhalt des Projekts.

KWF Stabilisierungskapital-Darlehen

Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.

Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von Unternehmen

Es erfolgt die Gewährung eines Darlehens (auch in eigenkapitalähnlicher Form) für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten und Start-Up Unternehmen, um ihre Kapitalstruktur bzw. Bonität zu verbessern.

KWF Stabilisierungskapital-Beteiligung

Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von relativ stabilen Unternehmen.

Verbesserung der Kapitalstruktur und Bonität von relativ stabilen Unternehmen.

Der KWF übernimmt eine Stille Beteiligung an Unternehmen mit stabiler betriebswirtschaftlicher Ausgangssituation und | oder positiven Erfolgsaussichten, um deren Finanzstruktur bzw. Bonität zu verbessern.

Es bestehen weitere Fördermöglichkeiten von KWF und Land Kärnten (für bestimmte Umweltinvestitionen):

KWF
www.kwf.at

Land Kärnten
https://www.ktn.gv.at/Service/Formulare-und-Leistungen#search=alternativenergief%C3%B6rderung

Coronavirus Infopoint der WKO