Veranstaltungswirtschaft fordert: „Wir müssen berücksichtigt werden“

Veranstaltungswirtschaft fordert: „Wir müssen berücksichtigt werden“

Das derzeitige Veranstaltungsverbot und die unklare Zuschussregelung lassen die betroffenen Betriebe auf die Barrikaden steigen: „Es darf auf die Veranstaltungswirtschaft nicht vergessen werden, sonst droht dauerhaft ,no show‘.“

Klagenfurt, 2. November 2020 – Seit Beginn der Corona-Krise wird die heimische Veranstaltungswirtschaft ausgebremst und seit Anfang September gilt quasi ein Arbeitsverbot. Der ab morgen geltende Lockdown 2.0 verschärft die Situation abermals. „Es ist schlichtweg eine Katastrophe“, bringt es Hannes Dopler, Sprecher des kürzlich geschaffenen WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung, auf den Punkt. „Leider sind die bisher von der Regierung gesetzten Maßnahmen bei uns nicht wirklich angekommen. Und auch die am Samstag verkündeten Ausgleichszahlungen von 80 Prozent sind so ungenau formuliert, dass möglicherweise zahlreiche Betriebe durch den Rost fallen“, ärgert sich Dopler über die ständige Unsicherheit.

Markus Polka, Leiter des WK-Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer, erklärt, warum Verunsicherung bei den Betrieben herrscht: „Die Eventbranche und die in der Wertschöpfungskette angeschlossenen Firmen sind extrem vielfältig. Laut der aktuellen Richtlinie erhalten die Branchen, die unmittelbar von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung hinsichtlich ihres Umsatzes schwer betroffen sind, bis zu 80 Prozent an Ersatzzahlung. Das Problem dabei ist, dass sich der Begriff ‚Branche‘ hier nach dem ÖNACE-Code richtet und dieser die Veranstaltungswirtschaft nicht in ihrer Gesamtheit erfasst.“

Die ÖNACE ist die nationale Aktivitätsklassifikation. Sie erfasst die wirtschaftlichen Tätigkeiten von Betrieben und dient statistischen Zwecken. Da es in der Veranstaltungsbranche zahlreiche Dienstleister und Zulieferer gibt, werden diese aber nicht als Veranstalter kategorisiert und würden nach jetzigem Stand für die Umsatzersatzzahlung nicht in Frage kommen. „Die vielen Zulieferer für Veranstaltungen sind absolute Experten und haben sich konkret auf den Event-Bereich spezialisiert. Sie alle haben derzeit keine Aufträge und können keine alternativen Umsätze – etwa durch ein Lieferservice wie in der Gastronomie – generieren“, hält Hannes Dopler fest. Sein klarer Appell an die Regierung und das Finanzamt: „Wir wollen nicht länger das Bauernopfer der Nation sein! Die Veranstaltungswirtschaft, die übrigens im Vorjahr 14 Milliarden Euro an Wertschöpfung erbracht und für 250.000 Arbeitsplätze gesorgt hat, muss in ihrer Gesamtheit betrachtet und jedes in dieser Wertschöpfungskette eingegliederte Unternehmen berücksichtigt werden. Wenn das nicht geschieht, wird selbst nach der Bewältigung der Corona-Krise auf vielen Türen ‚no show‘ zu lesen sein!“