Ab sofort: Schutzschirm für Veranstalter aufgespannt

Ab sofort: Schutzschirm für Veranstalter aufgespannt

Die Verlängerung des dritten Lockdowns nagt an den Nerven, aber für die Veranstalter – und natürlich auch für die Besucher – gibt es Hoffnung: Der Schutzschirm für Events ist gespannt und es darf endlich geplant werden.

Klagenfurt, 19. Jänner 2021 – Die Veranstaltungswirtschaft samt all ihrer Zulieferer wurde von der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Maßnahmen hart getroffen. Lange wurden die Anliegen überhört und die Betriebe bei finanziellen Hilfen ausgeklammert. Nun ist zumindest für alle kommenden Veranstaltungen Planungssicherheit zurückgekehrt. „Der Schutzschirm sorgt für Freude in der Branche“, berichtet Hannes Dopler, Sprecher des WK-Beirats für die Branchen Eventtechnik, Eventagentur, Catering, Infrastruktur, Konzertveranstalter, Dekoration, Location, Feuerwerkstechnik, Clubkonzerte und Hochzeitsplanung.

„Hierbei handelt es sich um eine Förderung im Falle einer coronabedingten Absage bzw. erforderlichen Einschränkung der Veranstaltung“, erklärt Markus Polka, Geschäftsführer des WK-Beirats und Marketingchef der Wirtschaftskammer. Der Fördertopf steht zur Verfügung, um nicht stornierbare oder bereits erbrachte Leistungen bei einer Absage zu vergüten. Ab sofort können Anträge für Veranstaltungen zwischen 1. März 2021 und 21. Dezember 2022 eingereicht werden. Abgewickelt wird das Ganze über die Tourismusbank. Dieser Schutzschirm bedeutet vor allem eines: Planungssicherheit! „Aufgrund der Ungewissheit im Hinblick auf das künftige Infektionsgeschehen und den damit verbundenen Einschränkungen, war die Planung von Veranstaltungen mit einem erheblichen Risiko verbunden. Nun können aber Konzeptionen von Veranstaltungen in allen Bereichen – Kongresse, Hochzeiten, Messen, Märkte, kulturelle Veranstaltungen und Sportevents – vorgenommen werden, da man eine Absicherung hat und weder der Auftraggeber noch die umsetzenden Firmen mit ihrem finanziellen Kapital haften, sondern der Schutzschirm diese Beträge im Notfall abfedert“, führt Polka aus.

Den Schutzschirm können Veranstalter beantragen, die eine Veranstaltung mit mindestens 15.000 Euro an Kosten in Österreich planen und für diese das wirtschaftliche Risiko tragen. Alternativ können Veranstaltungs­agenturen und Eventplaner unter bestimmten Voraussetzungen als Veranstalter die Förderung beantragen. Zuschuss gibt es in Höhe von maximal 90 Prozent der förderbaren Kosten im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung. Maximal werden 200.000 Euro zuzüglich maximal 800.000 Euro zugeschossen.

„Der Schutzschirm ist richtig und wichtig. Dadurch können wir mit der Planung von kleinen und mittleren Veranstaltungen sofort beginnen. Bei all der Freude darf man aber nicht außer Acht lassen, dass die Veranstaltungsbetriebe extrem gefährdet sind und auf finanzielle Unterstützung aus den vergangenen Monaten warten. Wenn ein Unternehmen keine Ausgleichszahlungen bekommt, geht womöglich auch die Luft für künftige Events aus! Wir erwarten uns Fairness und schnelle Antworten“, so Hannes Dopler abschließend.

Details zum Schutzschirm für Veranstaltungen: https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/